Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)

 

Das Unternehmen Norden-Spezial (im folgenden Reisebüro genannt) tritt lediglich als Vermittler einzelner Beförderungsleistungen und touristischer Einzelleistungen auf.

Das Reisebüro vermittelt die Reise im Rahmen des ihm erteilten Geschäftsbesorgungsvertrages an den Kunden.

Die vertragliche Pflicht des Reisebüros ist die sorgsame Vermittlung der gebuchten Beförderungsleistungen bzw. der gebuchten einzelnen touristischen Leistungen.

Die eigentliche Leistungserbringung der gebuchten Einzelleistung obliegt indes nicht dem Reisebüro selbst, sondern dem jeweiligen Veranstalter.

Der Kunde schließt daher mit dem jeweiligen Reiseveranstalter unter Einschaltung des Reisebüros als Stellvertreter im Sinne des § 164 BGB einen eigenen Reisevertrag ab. Für dieses Vertragsverhältnis gelten daher zusätzlich die Bedingungen des vermittelten Veranstalters.

1. Abschluß des Reisevertrages

Der Auftrag des Kunden an das Reisebüro zur Vermittlung von touristischen Einzelleistungen kann schriftlich, mündlich, telefonisch oder per e-mail erfolgen.

Mit der Bestätigung der Entgegennahme des Auftrages durch das Reisbüro, die ebenfalls schriftlich, mündlich, telefonisch oder per e-mail erfolgen kann, kommt zwischen dem Kunden und dem Reisebüro ein Vermittlungsvertrag zustande.

Weicht der Inhalt der Reisebestätigung von dem Inhalt des Kundenauftrages ab, so liegt ein neues Angebot des Reiseveranstalters vor, an das er für die Dauer von 10 Tagen gebunden ist.

Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande,wenn der Kunde innerhalb der Bindungsfrist dem Reiseveranstalter die Annahme erklärt.

2. Zahlung

Zahlungen auf den Reisepreis vor der Reise dürfen nur gegen Aushändigung des Sicherungsscheines nach § 651 k Abs. 3 erfolgen. Dieser befindet sich regelmäßig auf der Rückseite der Buchungsbestätigung/Rechnung. Mit Buchungsbestätigung/ Rechnung wird eine Anzahlung gefordert.

Der Restbetrag ist spätestens 4 Wochen vor Reisebeginn zu zahlen.

Wenn bis zum Reiseantritt der Reisepreis nicht vollständig bezahlt ist, wird der Vertrag aufgelöst. Der Reiseveranstalter kann als Entschädigung die entsprechenden Rücktrittsgebühren verlangen.

Falls eine kurzfristige Buchung durchgeführt wird, d.h. zwischen 28 und 4 Tagen vor Reisebeginn, sind sowohl die Anzahlung als auch der Restbetrag sofort zu überweisen.

3. Rücktritt durch den Kunden, Umbuchungen

Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung beim Reiseveranstalter. Dem Kunden wird aus Beweisgründen empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären. Tritt der Kunde vom Reisevertrag zurück oder tritt er die Reise nicht an, so kann der Reiseveranstalter Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und für seine Aufwendungen verlangen, wobei Bemessungsgrenze der Reisepreis ist. Maßgeblich hierfür sind die Reise- und Buchungsbedingungen des Reiseveranstalters.

Dem Reisebüro entstehende Stornogebühren werden dem Kunden in Rechnung gestellt.

Werden auf Wunsch des Kunden nach der Buchung der Reise für einen Termin, Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft, der Reiseteilnehmer oder der Beförderungsart vorgenommen (Umbuchung), kann das Reisebürobüro die ihm vom jeweiligen Leistungsträger berechneten Gebühren einschließlich einer Bearbeitungsgebühr erheben.

4. Versand von Reiseunterlagen

Der Versand der Reiseunterlagen erfolgt i.d.R. per Post. Die Reiseunterlagen werden nach Erhalt aller Zahlungen versandt.

5. Leistungs- und Preisänderungen

Für Leistungs- und Preisänderungen gelten die Bedingungen des Reiseveranstalters.

Der Reiseveranstalter ist verpflichtet, den Kunden über Leistungsänderungen oder -abweichungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen.

6. Haftung des Reisebüros als Vermittler

Die Angaben über vermittelte Beförderungen oder vermittelte touristischer Einzelleistungen beruhen ausschließlich auf den Angaben der verantwortlichen Leistungsträger gegenüber dem Reisebüro. Sie stellen keine eigene Zusicherung des Reisebüros gegenüber dem Reiseteilnehmer dar.

7. Versicherungen

Zur eigenen Sicherheit empfehlen wir dem Reisenden den Abschluss einer Reisegepäck-, Reiseunfall-, Reisekranken und Reisehaftpflichtversicherung, bei Fähranfahrt mit PKW-Beförderung ebenfalls eine Fährversicherung.

8. Paß-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsbestimmungen

Der Kunde ist für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, insbesondere die Zahlung von Rücktrittskosten, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu seinen Lasten, ausgenommen, wenn sie durch eine schuldhafte Falsch- oder Nichtinformation des Reiseveranstalters bedingt sind.

Der Reiseveranstalter steht dafür ein, Staatsangehörige des Staates, in dem die Reise angeboten wird, über Bestimmungen von Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften sowie deren eventuelle Änderungen vor Reiseantritt zu unterrichten. Für Angehörige anderer Staaten gibt das zuständige Konsulat Auskunft.

Der Reisende sollte sich über Infektions- und Impfschutz, Thrombose-Risiken auf Flügen sowie andere Prophylaxemaßnahmen rechtzeitig informieren, gegebenenfalls sollte ärztlicher Rat eingeholt werden. Auf allgemeine Informationen, insbesondere bei den Gesundheitsämtern, reisemedizinisch erfahrenen Ärzten, Tropenmedizinern, reisemedizinischen Informationsdiensten oder der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung, wird verwiesen.

9. Gerichtsstand

Gerichtsstand des Reisebüros ist Stendal.

10. salvatorische Klausel

Sollte eine der Vertragsklauseln unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der Vereinbarung im übrigen unberührt. Statt der unwirksamen Klausel gilt dann als vereinbart, was wirtschaftlich wirksam und der gewollten Regelung am nächsten kommt. Dies gilt auch für etwaige Vertragslücken.

Nebenabreden, auch die Ergänzung/Änderung der vorliegenden Vertragsbedingungen bedürfen zu Ihrer Wirksamkeit immer einer schriftlichen Bestätigung.


TICKETBÜRO

Wir stellen unseren Service zum 31.12.2023 aus gesundheitlichen Gründen ein.

Ab 01.07.2023 nehmen wir keine neuen Buchungen mehr für das laufende Jahr oder 2024 entgegen.

Bei Fragen zu einer bestehenden Buchung wenden Sie sich bitte per Mail an die Mailadresse, über die Sie Ihre Buchungsbestätigung erhalten haben.

Wir waren sehr gern Teil Ihrer Reise und bedanken uns für Ihr Vertrauen.

 



 
 
 
 
 
Fähre von Hirtshals nach Larvik
Fähre von Hirtshals nach Kristiansand
günstige Fährverbindung mit kurzer Fahrzeit, Wohnmobile, Caravan, PKW, PKW mit Wohnwagen, Ideal für Reisende mit Haustieren (Hund bleibt entweder im Auto oder wird in einer Käfig/ Box im Hunderaum untergebracht.) 
Alle Überfahrten ohne Kabinen. Sitzplätze möglich, auf einigen Fähren Sitzplatzpflicht.
Fahrzeugbeförderung:
PKW, Wohngespanne, Wohnanhänger, Wohnmobile, Personen ohne PKW, Bootstrailer, Caravan, Kleinbus, Fahrrad, Motorräder und Motorbikes mit Seitenwagen, Trikes, Hundetrailer, Anhänger mit Schlittenhunden.
Tarife und Angebote
Economy- Tarif, günstigstes Ticket, nicht stornierbar, umbuchbar gegen Gebühr
Flex-Ticket, flexibler Tarif, stornierbar und umbuchbar
Auto-Spar-Paket: gibt es nicht mehr, Bestpreis-Ticket ist das Economy-Ticket
Last-Minute-Ticket: Auf allen Fähren werden die Preise zur Abfahrt hin teurer.
Kombiticket: Kombination aus verschiedenen Strecken auf der Hin- und Rückreise
Parken in Hirtshals
Es gibt auf dem Hafengelände keine öffentlichen Parkplätze oder Langzeitparkplätze. 
Kostenpflichtige Parkplätze gibt es in der Stadt.
Am Skaga- Hotel können Parkplätze gemietet werden, 50 DKr/Tag, Vorbestellung nicht möglich.
Parken in Kristiansand
In Kristiansand gibt es keine Parkplätze am Fährhafen.
Parken in Larvik
In Larvik gibt es keine Parkplätze am Fähranleger.
Fähre Frederikshavn- Oslo
Fahrzeugbeförderung:
Reisende ohne Fahrzeug, PKW, Wohngespanne, Wohnanhänger, Wohnmobile, Bootstrailer, Caravan, Kleinbus, Van (Sprinter), Fahrräder,  Motorräder und Motorbikes mit Seitenwagen, Trikes, Hundetrailer, Anhänger mit Schlittenhunden
Kabinenauswahl:
Außenkabinen (Kabinen mit Fenster), Innenkabinen (Kabinen ohne Fenster),  Luxuskabinen, Suite, Familienkabinen bis 5 Personen (Kabinen mit Platz für Kinderbettchen), Kabinen für Menschen mit Behinderung (rollstuhlgerecht und barrierefrei), Kabinen für Reisende mit Haustier (Haustierkabinen für Hunde/ Katzen), alle Kabinen sind Nichtraucherkabinen, Überfahrt ohne Kabine nur für Tagfahrten möglich, keine Ruhesitze vorhanden.
Informationen Fähre Hirtshals- Bergen
siehe Fähre Hirtshals nach Bergen
Informationen Fähre Kiel- Oslo
siehe Fähre Kiel nach Oslo
Alternative Fähren
Nach Norwegen verkehren folgende Autofähren:
Fährverbindung von Kiel nach Oslo
Fährverbindung von Frederikshavn nach Oslo
Fährverbindung von Kopenhagen nach Oslo
Fähre von Hirtshals nach Bergen
Fähre von Hirtshals nach Kristiansand
Fähre von Hirtshals nach Larvik
Distanzen und Fahrzeiten
Hafen Bergen - Innenstadt Bergen ca 500m
Hafen Bergen - Oslo ca 460 km, PKW ca 7 Std
Hafen Bergen - Kristiansand ca 450 km (über Stavanger/ Flekkefjord), PKW ca 8 Std
Hafen Bergen - Kristiansand ca 470 km (über Odda/ Hovden), PKW ca 8 Std
Hafen Bergen - Stavanger ca 210 km, PKW ca 5 Std
Hafen Bergen - Alesund ca 430 km, PKW ca 7,5 Std
Hafen Bergen - Trondheim ca 630 km, PKW ca 9,5 Std
Autoreisezüge in Norwegen
In Norwegen verkehren keine Autoreisezüge.
Reisepakete mit Ziel Norwegen
Rundreise durch Norwegens Süden

 

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